Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Konfliktparteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren*innen freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung zur Beilegung ihres Konfliktes anstreben. (§1 Abs.1 MediationsG)

Der/die Mediator*in unterstützt die Parteien durch die Gesprächsführung und den vertraulichen Rahmen in der Lösungssuche. Sie schaffen eine Gesprächsatmosphäre, in der die Konfliktparteien sich in ihren Gefühlen und Bedürfnissen ernst genommen fühlen. Sie sind allparteilich und unterliegen der Schweigepflicht.

Die Mediation läuft in verschiedenen Phasen ab. Nach Klärung der Rahmenbedingungen wie Vorrausetzungen, Regeln, Kosten wird eine Mediationsvereinbarung geschlossen. In den nächsten Phasen werden die Streitpunkte und Konfliktfelder, die besprochen werden sollen, gesammelt. Die Konfliktparteien stellen ihre Sichtweisen und Standpunkte dar und sie sprechen über ihre Gefühle, Wünsche, Interessen und Bedürfnisse. Mit Hilfe des/der Mediator*in bekommen die Parteien Klarheit über ihre eigenen Bedürfnisse und diejenigen der anderen Partei. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet, die alle Interessen berücksichtigen sollen.

Zum Schluss einer erfolgreichen Mediation wird eine Abschlussvereinbarung über die vereinbarten Maßnahmen von den Parteien schriftlich aufgesetzt und unterschrieben.

gudrun_hagmayer_mediation_was_ist_mediation3hoch2